Unser Leitbild

Kundendefinition (Teilnehmer*innen) des anderen Leistungsanbieters

Das Eingangsverfahren und der Berufsbildungsbereich der Fähre gGmbH als anderer Leistungsanbieter richtet sich an Menschen, die Anspruch auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben im Eingangsverfahren und/oder Berufsbildungsbereich nach § 57 SGB IX haben und von denen erwartet werden kann, dass sie am Ende der Berufsbildungszeit ein Mindestmaß an wirtschaftlich verwertbarer Arbeit erbringen können. 

Der Personenkreis sind vor allem Menschen mit einer psychischen Beeinträchtigung wie Psychosen, Depressionen, Persönlichkeitsstörungen, Personen mit einer psychischen Erkrankung und zusätzlicher geistiger Behinderung und Personen mit Beeinträchtigungen aus dem Autismus-Spektrum. Dieser Personenkreis steht einer klassischen WfbM oft ablehnend gegenüber und findet beim anderen Leistungsträger eine überschaubare, arbeitsmarktnahe Alternative.

 

 

Wir richten unsere Arbeit an den Erwartungen der Teilnehmer*innen aus

  • Wir verpflichten uns, den einzelnen Teilnehmer/Teilnehmerin mit seinen individuellen Fähigkeiten und Fertigkeiten in den Mittelpunkt unserer Arbeit zu stellen und seine Erwartungen, wann immer dies möglich ist, zu erfüllen.
  • Seit 1972 begleitet  Die Fähre gGmbH in Hamburg Menschen mit psychischer Erkrankung. Die Fähre unterstützt seine über 150 Klienten dabei, einen Umgang mit der Krankheit zu finden und ein möglichst eigenständiges und selbstbestimmtes Leben zu führen. Die Lebensgeschichte der Klient*innen, ihre Entwicklung, ihre sozialen Bedingungen und Beziehungen und ihre individuellen Zukunftspläne sind Ausgangspunkt für die Zusammenarbeit. Gemeinsam wird auf die Potentiale und Ressourcen des Einzelnen geblickt.
  • Die individuelle Leistungsfähigkeit und die individuellen Wünsche der Teilnehmer*innen der Bildungsangebote des Vereins sind Grundlage für die Teilhabe am Arbeitsleben. Ein partnerschaftlicher Umgang, Kommunikation auf Augenhöhe und das Vertrauen in die Selbstverantwortung der Teilnehmer*innen bestimmen das Handeln der Fachkräfte. 
  • Die Zufriedenheit der Teilnehmer*innen steht für uns an erster Stelle. Mit einer Erwartungsabfrage zu Beginn der Teilnahme, einem Zufriedenheits-Feedback am Ende der Maßnahme und einem Beschwerde-und Anregungsmanagement sind wir bemüht, das Zufriedenheitsniveau der Teilnehmer*innen mit unseren Angeboten auf einem hohen Niveau zu halten.

 

Wir richten unsere Arbeit am Ausbildungs-/Arbeitsmarkt aus

  • Wir bemühen uns, die Eingliederung der Teilnehmer*innen in den Arbeitsmarkt zu forcieren und mit Unternehmen des allgemeinen Arbeitsmarktes zu kooperieren.
  • Mit arbeitsmarktnahen, differenzierten und attraktiven Berufsbildungsangeboten ermöglicht der Verein Menschen mit einer psychischen bzw. einer anderen Behinderung zielführende Schritte auf dem Weg in eine selbstbestimmte berufliche Zukunft. 
  • Der Verein kooperiert mit unterschiedlichen Unternehmen des allgemeinen Arbeitsmarktes, und legt Wert darauf, dass die praktischen Qualifizierungseinheiten in diesen Betrieben erfolgen.

 

Wir verbessern kontinuierlich unsere Leistungen

  • Wir verpflichten uns, unsere Leistungen regelmäßig zu reflektieren und zu verbessern.
  • Wir arbeiten nach einem Qualitätsmanagementsystem, das für alle Mitarbeiter*innen eine verbindliche Handlungslinie ist. Wir greifen auf Zufriedenheitsbefragungen, Auswertungen von Beschwerde- und Anregungsbögen und Personalbefragungen zurück, um Verbesserungspotentiale u definieren. Wir beziehen aktuelle arbeitsmarktpolitische sowie fachpädagogische Entwicklungen in unsere Arbeit ein. 
  • In unseren Teambesprechungen erarbeiten  wir regelmäßig Verbesserungspotentiale und deren Umsetzung.